 | Das Reinheitsgebot sichert seit hunderten von Jahren die Bierqualität Im
April 1516 trat der Bayerische Landständetag unter Vorsitz von Herzog
Wilhelm IV. in Ingolstadt zusammen. Dieses Gremium billigte eine vom
Herzog vorgelegte Vorschrift - und machte sie damit für ganz Bayern
verbindlich - dass zur Herstellung des Bieres nur Gerste, Hopfen und
Wasser verwendet werden dürften.
Die Klarstellung, dass es sich um Gerstenmalz zu
handeln habe, wurde später eingefügt. Von der Rolle der Hefe wusste man
noch nichts. Dennoch ist der Grundtext kontinuierlich in neueren Gesetze
fortgeschrieben worden, deren Wirkungsbreite sich immer weiter
ausdehnte. Deutsches Bier muss in der Bundesrepublik Deutschland laut
Gesetz auch heute noch ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser
hergestellt werden. Damit ist das Reinheitsgebot von 1516 die älteste,
noch heute gültige Lebensmittelgesetzgebung der Welt!
Mit dieser Vorschrift wurde Verfälschungen
vorgebeugt, vor allem aber chemische oder andere Zusätze ausgeschlossen.
Denn bevor man Hopfen zur Konservierung und als Aromaspender in der
Bierbrauerei einsetzte, wurden alle möglichen anderen Kräuter zum Würzen
verwendet. Manche davon waren ausgesprochen giftig und geeignet,
Halluzinationen bei den Biertrinkern zu erzeugen. Was alles kam hinein?
Ochsengalle, Wacholder, Gagel, Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel,
Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn,
Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln, vor allem aber auch
Bilsenkraut.
Das Reinheitsgebot von 1516 hat auch heute nichts
von seiner Aktualität eingebüßt. Denn es garantiert in einer Zeit, in
der andere Lebensmittel oft negative Schlagzeilen machen, einen
wirksamen Verbraucherschutz: Deutsches Bier enthält keine künstlichen
Aromen und keine Zusatzstoffe - nur Malz, Hopfen, Hefe und Wasser. |